In Niedersachsen sorgt die Abschiebung einer russischen Familie, die sich im Kirchenasyl im niedersächsischen Landkreis Uelzen befand, für deutliche Kontroversen. Trotz des kirchlichen Schutzes wurde die Familie von der Polizei abgeholt und zum Flughafen gebracht, um sie außer Landes zu bringen. Dieses Vorgehen stieß auf scharfe Kritik und wird als Tabubruch bezeichnet.
Die Familie, die in Deutschland Asyl suchte und sich auf der Durchreise mit einem spanischen Visum befand, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt und sollte nach Spanien überstellt werden. Obwohl der Fall rechtliche Prüfungen und Kritik vom Flüchtlingsrat Niedersachsen auslöste, wurde die Abschiebung trotzdem durchgeführt.
Die unmittelbare Abschiebung aus dem Kirchenasyl hat eine hitzige Debatte über die Behördenpraxis und die Bedeutung des Kirchenasyls entfacht. Es werden Fragen zur Zuständigkeit und den rechtlichen Aspekten bei Abschiebungen aufgeworfen, was zu einer erneuten Betrachtung des Kirchenasyls in Deutschland führt.