Im Anti-Terror-Prozess gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und seine mutmaßliche Verschwörergruppe erheben die Anwälte des Prinzen scharfe Kritik an der Justiz. Sie beklagen eine Vorverurteilung und betonen die Gesetzestreue ihres Mandanten.
Die Anklage wirft den 26 Angeklagten Hochverrat und die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor, doch laut den Anwälten bestand keine Gefahr für den Rechtsstaat. Der Verfahrenskomplex gilt als einer der größten Anti-Terror-Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik.
Praktische Probleme belasten zudem den Prozess. Fehlende Informationen und die Verteilung der Prozesse auf mehrere Gerichte führen zu Herausforderungen. Ein weiteres Problem ist die fehlende Ausstattung des Angeklagten mit einem Lese-Laptop.
Diese scharfe Kritik der Anwälte spiegelt auch die Meinungen und Schlussfolgerungen wider. Die Justiz steht vor zahlreichen Problemen, sowohl juristischer als auch praktischer Art. Zudem wird Kritik an der Verteilung der Prozesse auf mehrere Gerichte geäußert, da Zeugenaussagen aus einem Prozess auch wichtig für die anderen Prozesse sein könnten.