Donnerstag, 19.09.2024

Wie viele Minijobs darf man haben? Alle Regeln und Möglichkeiten im Überblick

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Nadine Thiele
Nadine Thiele
Nadine Thiele ist eine aufstrebende Politikredakteurin, die mit ihrem scharfen Verstand und ihrer Beobachtungsgabe die politische Landschaft analysiert.

Minijobs sind eine flexible Möglichkeit, Geld zu verdienen, allerdings gelten bestimmte Regeln, die beim Abschluss eines solchen Jobs beachtet werden müssen. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 538 Euro pro Monat. Das Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäftigung, auch bekannt als Minijob-Gesetz, legt fest, dass Minijobs grundsätzlich sozialversicherungsfrei sind, solange keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht. Es ist wichtig, die Anzahl der erlaubten Minijobs nicht zu überschreiten; in der Regel dürfen bis zu drei Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden, wenn die Gesamtverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Arbeitszeit und Vergütung müssen flexibel sein, dürfen aber ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben nicht verletzen. Zur Ausübung von Minijobs müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere wenn man bereits eine Hauptbeschäftigung hat.

Verdienstgrenze von 538 Euro beachten

Die Beachtung der Verdienstgrenze von 538 Euro ist entscheidend für die Regelungen rund um Minijobs. Verdient ein Beschäftigter in einem Minijob mehr als diesen Betrag, kann eine Sozialversicherungspflicht eintreten, da die Rentenversicherung relevant wird. Darüber hinaus können Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld in die Jahresgrenze einfließen, wodurch die 538 Euro schnell überschritten sein können. Im Sinne des SGB IV sollte auch die Gesamtbelastung durch mehrere Minijobs auf die Verdienstgrenze abgestimmt werden, um eine ungewollte Einordnung in die Gleitzone zu vermeiden, die für Midijobs gilt. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass die Beschäftigungszeiten über das Kalenderjahr hinweg nicht zu einer Überschreitung dieser Grenze führen. Andernfalls können aufgrund des veränderten Status auch höhere Abgaben fällig werden.

Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Neben der Hauptbeschäftigung können Tarifbeschäftigte in Deutschland bis zu zwei Minijobs ausüben, solange sie die geltenden Regelungen beachten. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 520 Euro monatlich, was ermöglicht, steuerfrei zu verdienen, sofern diese Grenze nicht überschritten wird. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass diese zusätzlichen Beschäftigungen Auswirkungen auf die Versicherungspflicht haben können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Meldung an die Minijob-Zentrale vorzunehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Abgaben korrekt verarbeitet werden. Es ist wichtig, dass Minijobs nicht als Konkurrenz zum Hauptjob angesehen werden, sondern als Ergänzung zur Einkommenssicherung. Informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Bedingungen und Beratungsstellen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und die Vorteile von Minijobs optimal zu nutzen.

Steuerliche Aspekte bei Minijobs

Ein Minijob ist eineweitverbreitete Form der Beschäftigung, die vor allem für Studierende oder Personen, die einen zusätzlichen Verdienst anstreben, attraktiv ist. Das Arbeitsentgelt darf hierbei 520 Euro monatlich nicht überschreiten, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben und somit steuerfrei zu sein. Die Regelungen besagen, dass Minijobs in der Regel sozialversicherungsfrei sind, es jedoch Ausnahmen geben kann, wenn andere hauptberufliche Tätigkeiten im Spiel sind. Eine Expertin auf diesem Gebiet weist darauf hin, dass beim gleichzeitigen Verdienst aus mehreren Minijobs darauf geachtet werden sollte, dass die 520 Euro pro Job nicht überschritten werden, da andernfalls steuerliche Konsequenzen oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen können. Daher ist es wichtig, immer den Überblick über das monatliche Arbeitsentgelt aller Minijobs zu behalten, um den steuerlichen Rahmen einzuhalten.

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