Mittwoch, 20.11.2024

VfL Osnabrück scheitert mit Einspruch gegen Strafe nach Tennisball-Protest

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Melanie Buchholz
Melanie Buchholz
Melanie Buchholz ist eine leidenschaftliche Kolumnistin, die mit Witz und Charme die Alltagsmomente einfängt.

Der VfL Osnabr\u00fcck ist mit seinem Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste im Investorenstreit gescheitert. Das Sportgericht best\u00e4tigte eine Strafe in H\u00f6he von 20.000 Euro f\u00fcr die Niedersachsen. Die Fans des VfL Osnabr\u00fcck hatten w\u00e4hrend des Spiels Tennisb\u00e4lle auf den Rasen geworfen und so f\u00fcr Spielunterbrechungen gesorgt.

Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des VfL Osnabr\u00fcck begr\u00fcndete den Einspruch damit, dass das Grundprinzip der Meinungs\u00e4u\00dferung nicht ad absurdum gef\u00fchrt werden d\u00fcrfe. Die Fans hatten mit Flummis, Tennisb\u00e4llen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert, was letztendlich dazu f\u00fchrte, dass der Deal platzte.

Obwohl mehrere Vereine sich f\u00fcr einen Verzicht auf Strafen einsetzten, wurde die Strafe in H\u00f6he von 20.000 Euro best\u00e4tigt und der Einspruch abgewiesen. Eine m\u6f6gliche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht innerhalb einer Woche ist noch m\u6f6glich.

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