Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit Cum-Ex-Steuertricks bestätigt. Berger wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verurteilungen durch das Landgericht Bonn und das Landgericht Wiesbaden wurden damit bekräftigt. Berger spielte eine entscheidende Rolle bei den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften, die die Finanzwelt erschütterten.
Der BGH wies die Revision von Berger zurück und entschied, dass die Einziehung der Taterträge vorerst offen bleibt. Der Anwalt wurde zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro aus den unrechtmäßigen Machenschaften verurteilt, doch die endgültige Entscheidung darüber steht noch aus. Weitere Verfahren gegen Beteiligte des Cum-Ex-Skandals werden am Landgericht Bonn verhandelt.
Die rechtskräftigen Strafurteile bedeuten, dass Berger eine Gesamtstrafe von weit über acht Jahren Haft erwarten kann. Die endgültige Dauer seiner Freiheitsstrafe hängt auch von der Einziehung der erlangten Taterträge ab, deren Klärung noch aussteht. Die Entscheidungen des BGH setzen ein klares Signal in Bezug auf die Konsequenzen von Steuerhinterziehung und illegalem Handeln in der Finanzbranche.