Die AfD befindet sich in einem Berufungsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte weitreichende Folgen haben, einschließlich einer möglichen Hochstufung der Partei durch das BfV.
Das Urteil des OVG Münster könnte die Einstufung der AfD und der Jungen Alternative weiterhin im gleichen Maße zulassen oder zu einer Hochstufung zur ‚gesichert extremistischen Bestrebung‘ führen. Die AfD versucht, das Verfahren durch Befangenheitsanträge und Beweisanträge in die Länge zu ziehen.
Eine mögliche Bestätigung der Einstufung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall durch das Gericht hätte weitreichende Folgen und könnte zu einer Hochstufung der Partei durch das BfV führen.