Im Bundestag wurde die Immunität von zwei AfD-Politikern, Petr Bystron und Hannes Gnauck, aufgehoben. Diese Entscheidung ermöglicht ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen Gnauck, das möglicherweise im Zusammenhang mit einer Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr steht. Zudem gab es Kritik anderer Parteien an Gnaucks Vertretung der AfD im Verteidigungsausschuss, insbesondere nachdem der Militärische Abschirmdienst ihn als ‚Extremisten‘ eingestuft hatte. Bezüglich Bystron wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt, was zur Aufhebung seiner Immunität und einer Durchsuchung seines Abgeordnetenbüros führte.
Die Aufhebung der Immunität von AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron und JA-Chef Hannes Gnauck sorgt für Diskussionen und Aufmerksamkeit. Die Hintergründe der Entscheidung sind zunächst unbekannt, was Fragen aufwirft. Die Ermittlungen und Durchsuchungen im Zusammenhang mit Bystron führen zu weiteren Diskussionen und Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.