Mittwoch, 20.11.2024

Gericht zwingt Bundesregierung zu Verschärfung des Klimaschutzprogramms

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Melanie Buchholz
Melanie Buchholz
Melanie Buchholz ist eine leidenschaftliche Kolumnistin, die mit Witz und Charme die Alltagsmomente einfängt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss. Dieser Entschluss wurde getroffen, da die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe wurden damit stattgegeben.

Die Entscheidung des Gerichts baut auf der Tatsache auf, dass das bisherige Klimaschutzprogramm die Zielvorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht erfüllt. Insbesondere die Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft wurden als unzureichend bewertet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe wurden bestätigt. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Bisher wurde nur eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht.

Die Bundesregierung ist nun gesetzlich verpflichtet, das Klimaschutzprogramm nachzuschärfen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft haben.

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