Montag, 16.09.2024

Gerichtliches Urteil öffnet RND die Tür zur Wahlparty: AfD unterliegt vor Gericht

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Annemarie Böttcher
Annemarie Böttcher
Annemarie Böttcher ist eine erfahrene Lokaljournalistin, die mit ihrer Liebe zur Region und ihren tiefgehenden Recherchen die Geschichten der Menschen vor Ort erzählt.

Das Landgericht Erfurt hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die AfD Medien wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland nicht von ihrer Wahlparty ausschließen darf. Dieser Rechtsstreit, der im Kontext der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen entstand, drehte sich um die Akkreditierung von Journalisten.

Ursprünglich wollte die AfD bestimmte Medien von ihrer Wahlparty ausschließen, darunter auch das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Trotz fehlender Akkreditierungen für Journalisten, die von Anwalt Christoph Partsch gerichtlich eingefordert wurden, beharrte die AfD auf ihrem Ausschlussvorhaben. Die einstweilige Verfügung des Gerichts zwang die AfD jedoch dazu, die betroffenen Medien zuzulassen.

Das Urteil des Landgerichts Erfurt stellt einen wichtigen Schritt für die Pressefreiheit dar, indem es die Gleichbehandlung von Medien einfordert. Die AfD hat nun die Pflicht, die Akkreditierung der klagenden Presseorgane zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, ob die AfD gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

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