Der Kinderschutzbund hat die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche Grundgesetz bekr%C3%A4ftigt. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland gilt, sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei wichtigen Entscheidungen vernachl%C3%A4ssigt. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz w%C3%BCrde ein starkes Signal f%C3%BCr die Bedeutung von Kindern und Jugendlichen setzen und ihren Rechten mehr Gewicht verleihen. Eine solche Verankerung w%C3%BCrde auch die einklagbaren Rechte der Kinder und Jugendlichen sicherstellen und ihre Interessen st%C3%A4rker ber%C3%BCcksichtigen.
Seit 1992 gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Dennoch fordert der Kinderschutzbund die explizite Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, um deren Stellung zu st%C3%A4rken. Die Forderung wird von vielen Organisationen wie Unicef und der Deutschen Liga f%C3%BCr das Kind unterst%C3%BCtzt, die darin einen wichtigen Schritt zur St%C3%A4rkung der Kinderrechte und zur Verringerung von Ungleichheiten sehen.