In der bayerischen Kleinstadt Bad Griesbach herrschte Unstimmigkeit zwischen dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter bezüglich der Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Während der Bürgermeister sich weigerte, ukrainische Flüchtlinge zu registrieren, setzte der Stellvertreter ein Zeichen und veranlasste die Anmeldung von 31 Ukrainern. Diese Maßnahme stieß auf Kritik in Bezug auf die Verteilung von Geflüchteten, jedoch besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Registrierung gemäß den geltenden Gesetzen.
Der Stellvertreter sah sich nicht nur mit der rechtlichen, sondern auch mit persönlichen Anfeindungen und Kritik konfrontiert. Dennoch wurde die Registrierung letztendlich durchgeführt, trotz des anfänglichen Widerstands des Bürgermeisters. Der Stellvertreter betonte dabei die humanitäre Verpflichtung, diesen Menschen in Not zu helfen und handelte somit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.