Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke und Reiner Haseloff, haben sich gegen eine Volksabstimmung über das Grundgesetz im Osten ausgesprochen. Sie betonen die Bewährung des Grundgesetzes in dieser Region, kritisieren jedoch bestehende Ungleichheiten. Diesen Vorstoß äußerten sie während einer Diskussion über den umstrittenen Paragraphen 146 des Grundgesetzes, der eine Volksabstimmung über die Verfassung vorsieht.
Die Ablehnung einer solchen Volksabstimmung durch Woidke und Haseloff stößt auf Kritik. Insbesondere Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte eine Volksabstimmung über den besagten Paragraphen vorgeschlagen, was jedoch auf Ablehnung stieß.
Des Weiteren kritisierten Woidke und Haseloff bestehende Ungleichheiten im Osten, insbesondere die Unterrepräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen. Sie mahnten Veränderungen an, um diese Ungleichheiten zu beseitigen und eine gerechtere Verteilung von Chancen zu gewährleisten.
Die Diskussion über die weitere Entwicklung des Grundgesetzes und die Möglichkeit einer Volksabstimmung wird weiterhin kontrovers geführt. Trotz der Bewährung des Grundgesetzes im Osten werden bestehende Ungleichheiten kritisiert und Veränderungen angemahnt.