Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Partei hält wenig von Demokratie und Gewaltenteilung. Die AfD verunglimpft den Verfassungsschutz und betrachtet sich als gefährlich für die Machtelite. Das Gerichtsverfahren in Münster war eine Farce, die Partei klagt gegen die Beobachtung. Die AfD respektiert Menschen mit Migrationshintergrund nicht als vollwertige deutsche Staatsbürger und wird deshalb als eine Parallelgesellschaft angesehen, die den Rechtsstaat verhöhnt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu erlauben, stützt sich auf die Tatsache, dass die Partei wenig von Demokratie und Gewaltenteilung hält, den Verfassungsschutz verunglimpft und sich als gefährlich für die Machtelite betrachtet. Das Gerichtsverfahren in Münster war umstritten und die AfD klagt dagegen. Die Partei hält mehreren Anschuldigungen stand und beharrt darauf, dass sie als Alternative für Deutschland eine wichtige politische Rolle spielt. Insgesamt zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die AfD den Rechtsstaat verachtet und in vielen ihrer Handlungen und Positionen die Demokratie und den Rechtsstaat infrage stellt.
Urteil gegen AfD: Gericht stellt fest, dass die Rechtspartei den Rechtsstaat verachtet
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Herbert Frey
Herbert Frey ist ein erfahrener Wirtschaftsjournalist, der komplexe ökonomische Zusammenhänge verständlich macht.