Der Deutsche Richterbund hat die Ampelkoalition dazu aufgefordert, sich auf eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zu einigen, um wirksamere Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch zu ermöglichen. Dabei betont der Richterbund die entscheidende Rolle, die IP-Adressen bei der Aufklärung von Internet-Straftaten wie Kinderpornografie spielen. Insbesondere kritisiert der Richterbund das Quick-Freeze-Verfahren als unzureichende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.
Diese Forderung des Richterbunds löst eine Debatte innerhalb der Ampelkoalition aus, da die politischen Positionen zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen uneinheitlich sind. Ein Schwerpunkt der Diskussion ist die Bedeutung der IP-Adressen bei Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch. Während der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Verfolgung weniger schwerer Straftaten erlaubt, wird das Quick-Freeze-Verfahren als unzureichende Alternative kritisiert.
Die Debatte verdeutlicht die Komplexität der politischen und rechtlichen Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Diskussionsbedarf besteht weiterhin darüber, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Internet-Straftaten effektivsten sind und wie sich die Positionen innerhalb der Koalition harmonisieren lassen.