Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat ein Gutachten verkündet, das von neun kleinen Inselstaaten angefordert wurde. Das Gutachten betont die Verpflichtung der Vertragsstaaten zum effektiven Klimaschutz gemäß dem UN-Seerechts-Übereinkommen. Es wurde festgestellt, dass der Klimawandel auch die Meere verschmutzt, und die Vertragsstaaten haben die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Meeresverschmutzung durch menschengemachte Treibhausgase zu vermeiden, zu vermindern und zu kontrollieren. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend, kann jedoch als Grundlage für Klagen dienen.
Am gestrigen Tag verkündete der Internationale Seegerichtshof in Hamburg ein wegweisendes Gutachten. Dieses Gutachten wurde von neun kleinen Inselstaaten angefordert und behandelt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten gemäß dem UN-Seerechts-Übereinkommen in Bezug auf den effektiven Klimaschutz.
Das Gutachten unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch menschengemachte Treibhausgase zu ergreifen. Dabei betont es die Verantwortung, die auf den Vertragsstaaten liegt. Obwohl das Gutachten rechtlich nicht bindend ist, könnte es als Grundlage für Klagen gegen einzelne Vertragsstaaten dienen.