Die AfD-Politikerin und Influencerin Marie-Th\u00e9r\u00e8se Kaiser wurde in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Landgericht Verden best\u00e4tigte damit das Urteil des Amtsgerichts, das ihr eine Geldstrafe von 6000 Euro auferlegt hatte. Sie wurde aufgrund ihrer \u00c4u\u00dferungen in sozialen Medien verurteilt, die zu einem Hass gegen afghanische Fl\u00fcchtlinge aufgestachelt haben. Ihre pauschalen Diffamierungen von afghanischen Fl\u00fcchtlingen als ‚Gruppenvergewaltiger‘ sorgten f\u00fcr gro\u00dfe Emp\u00f6rung. Zudem hatte sie sich gegen die unb\u00fcrokratische Aufnahme von afghanischen Helfern in Hamburg ausgesprochen, was zu einem Meinungskonflikt mit dem Hamburger Ersten B\u00fcrgermeister f\u00fchrte. Ihre Verurteilung bedeutet, dass sie nun als vorbestraft gilt. Kaiser plant, Revision gegen das Urteil einzulegen, um ihren Standpunkt zu verteidigen.
Das Urteil unterstreicht, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat und Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt wird. Es verdeutlicht die Konsequenzen politischer Einflussnahme in sozialen Medien und die Verantwortung von \u00f6ffentlichen Personen f\u00fcr ihre \u00c4u\u00dferungen. Die Verurteilung von Marie-Th\u00e9r\u00e8se Kaiser sendet eine klare Botschaft \u00fcber die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz vor Hass und Gewalt.