Der AfD-Politiker Björn Höcke wurde kürzlich zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, da er Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet hat. Dies wurde vom Landgericht Halle entschieden, wobei der Tagessatz für die Strafe auf 130 Euro festgesetzt wurde.
Das Urteil wirft jedoch die Frage auf, wie dieser Tagessatz berechnet wird und ob er angemessen ist, insbesondere in Bezug auf Höckes Einkommen. Als Fraktionsvorsitzender der AfD erhält Höcke ein monatliches Nettoeinkommen von 9000 Euro, wovon er die doppelte Abgeordnetenentschädigung bezieht. Im Vergleich zu anderen AfD-Abgeordneten scheint die Strafe vergleichsweise niedrig zu sein, da diese höhere Tagessätze zahlen mussten.
Es wird erwartet, dass Björn Höcke noch weitere Verfahren bevorstehen, und sein Anwalt hat bereits eine Revision des Urteils angekündigt. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie sich das erste Urteil auf die weiteren Verfahren gegen Höcke auswirken wird.