Die EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, wodurch neue Schuldenregeln für Mitgliedsländer gelten. Die Reform umfasst Änderungen bei der Überwachung und Durchsetzung von Obergrenzen für Schulden und Haushaltsdefizite, wobei auch die individuelle Lage von Ländern stärker berücksichtigt wird.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 1997 im Vertrag von Amsterdam festgehalten. Er legt Obergrenzen für Schulden fest und sieht Defizitverfahren bei Überschreiten der Obergrenze vor. Die Schuldenquote darf nicht höher als 60 Prozent des BIP sein. Die Reform basiert auf Vorschlägen der EU-Kommission und die neuen Regeln sollen ab Anfang Mai gelten.
Die Reform wurde von einigen Mitgliedstaaten kritisch gesehen, während andere, wie Deutschland, zufrieden mit den neuen Regelungen sind. Kritiker betonen, dass die Schuldenregeln notwendige Investitionen einschränken, während Befürworter sie als Grundlage für finanzpolitische Stabilität und Klarheit ansehen.