Sachsens Innenminister äußert Bedenken bezüglich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes, welches Straftätern ermöglichen könnte, durch einen Geschlechtswechsel ihre Identität zu verschleiern und so der Polizei zu entkommen. Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen die einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens im Personenstandsregister. Dieser Geschlechtswechsel ist ab November 2024 problemlos möglich und unterliegt einer Sperrfrist von zwölf Monaten. Sachsens Innenminister und der Innenausschuss der Länderkammer attestieren dem Gesetz ein erhebliches Risiko für die innere Sicherheit aufgrund der fehlenden automatischen Übermittlung an Sicherheitsbehörden. Sachsen drängt auf Nachbesserungen und eine einwandfreie Identifizierung von Personen. Die Bundesregierung wird gebeten, eine entsprechende Regelung bis Ende 2024 vorzulegen. Die Berliner Koalitionsfraktionen fordern eine generelle Reform des Namensrechts bis zum Jahresende, die Änderungen des Geschlechtseintrags mitregelt und diskriminierungsfreie Sicherheitsabgleiche ermöglichen soll.
Das Selbstbestimmungsgesetz stößt auf Kritik bezüglich der inneren Sicherheit, führt zu Diskussionen über automatische Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden und hat Forderungen nach Nachbesserungen und einer generellen Reform des Namensrechts zur Folge.