Im Sommerm{„a}rchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wird eine Zeugenaussage des Steuerfahnders als entlastend f{„u}r die angeklagten ehemaligen DFB-Funktion{„a}re bewertet. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit einer Zahlung an die FIFA im Jahr 2006.
Es handelt sich um eine Zeugenaussage des Steuerfahnders Lutz Frank, die als entlastend f{„u}r die angeklagten DFB-Funktion{„a}re bewertet wird. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung bezieht sich auf eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA im Jahr 2006. Frank erkl{„a}rt, dass die Gewinnauswirkung der Berichtigungsbuchung null war und somit keine Steuerverk{„u}rzung vorliegt. Er betont jedoch, dass die Buchung aus seiner Sicht falsch war. Es gibt keine Anhaltspunkte daf{„u}r, dass die Angeklagten die Zahlung direkt in Auftrag gegeben haben. Die ehemaligen DFB-Funktion{„a}re sollen f{„u}r die falsche Buchung verantwortlich sein, da sie den Zahlungszweck als ‚Zuschuss f{„u}r FIFA-Gala‘ angegeben haben. Das Geld wurde verwendet, um ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer zu begleichen.
Die Zeugenaussage des Steuerfahnders Lutz Frank wird als entscheidend f{„u}r den Prozess angesehen, da sie die Kernvoraussetzung f{„u}r die vorgeworfene Steuerhinterziehung entfallen l{„a}sst. Die weitere Fortf{„u}hrung des Prozesses wird sich an diesen Kernaussagen messen lassen m{„u}ssen, um die Verantwortung der Angeklagten zu kl{„a}ren.